Schadenersatzforderung wg. Google Fonts

Laut einem Urteil des Münchener Landgerichts vom 20.01.2022 kann bei nachladenden Schriftarten von Google eine Schadensersatzforderung auf den Webseitenbetreiber zukommen. Dies ist vor allem darin begründet, dass Daten in die USA ohne Einwilligung des Besuchers und technischer Notwendigkeit gesendet werden.

Derzeit sind vermehrt Abmahnungen, auch von Privatpersonen im Umlauf, die sich auf dieses Urteil stützen und Schadensersatzzahlungen von zumeist € 100 bis € 200 fordern.

Wir prüfen – kostenlos – ob Ihre Seite betroffen ist und stellen im Falle der Fälle Ihre Homepage auch gerne direkt auf lokale Speicherung der Google Fonts um. Manche WordPress-Themes können bereits mit wenigen Klicks umgestellt werden, andere benötigen mehr manuelle Eingriffe. Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot gerne an.