Abmahngefahr für Webseitenbetreiber – auch für Sie?

Seit 24. Februar 2016 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das eigentlich dafür gedacht ist Verbraucher vor unseriösen Unternehmen zu schützen und Datenschutzverstöße besser verfolgen zu können. Faktisch kann damit aber fast jeder Webseitenbetreiber ohne korrekte Datenschutzerklärung ab sofort abgemahnt werden.

Verfügt Ihre Homepage über eine Datenschutzerklärung und ist diese auch auf dem aktuellen Stand?

Falls nein: wir binden eine aktuelle Erklärung für Ihre individuelle Homepage/Firmierung gerne für Sie ein – bereits ab einmaligen € 39,- *

Weitere Infos auf e-recht24.de

* Willkommen im Kleingedruckten: Alle Preise zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen auf Wunsch und gegen Aufpreis. Der tatsächliche Preis für weitere Leistungen richtet sich nach Ihrer individuell gewünschten Funktionalität, Art und Umfang. Wir überprüfen vor Auftragserteilung Ihre Website und erstellen einen verbindlichen Kostenrahmen für die gewünschte Umsetzung. Kostenlos und unverbindlich.